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Ein Kind mit einer dunkelroten Strickhaube schleckt an einer großen Tüte mit Vanille-Eis.

bidok Newsletter Juli 2023

Hinweise für Nutzer:innen
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1. Sommer-Öffnungs-Zeiten im bidok-Büro

Das Büro von bidok in der Innsbrucker Sillgasse 8 hat im Sommer verkürzte Öffnungs-Zeiten.

Ab Juli bis einschließlich 17. September bitten wir um Termin-Vereinbarung per E-Mail. Wollen Sie uns im Büro besuchen, klicken Sie hier.

Ab 18. September sind wir wieder wie gehabt für Sie im Büro erreichbar.

Ihr bidok-Team

2. Neues aus der bidokbib

In diesem bidok Newsletter wollen wir auf folgende neu bearbeitete barrierefreie Texte [im PDF/UA-Format] in der bidokbib hinweisen. Das PDF/UA-Format hilft dabei, einen Text für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.
Hinweise: Bei den Texten handelt es sich sowohl um Neu-Aufnahmen, als auch um Übersiedlungen aus der alten digitalen Bibliothek von bidok.

bidok freut sich über die Einreichung von wissenschaftlichen, aber auch nicht-wissenschaftlchen Texten zu den Themen Behinderung und Inklusion. Haben Sie vielleicht selbst einen Text verfasst und wollen diesen in der bidokbib erst-veröffentlichen oder wieder-veröffentlichen?

Dann schreiben Sie uns bitte ein E-Mail!
Logo der bidokbib, der barrierefreien digitalen Bibliothek von bidok.

3. bidok Autor:innen, Ausgabe 1 - Georg Feuser

In unserem Newsletter wollen wir Autor:innen vorstellen, die bereits Texte in der bidokbib veröffentlicht haben.

In der ersten Ausgabe dieser Reihe stellen wir Georg Feuser vor.
Bild von Georg Feuser. Er hat braune Haare, blaue Augen, trägt eine Brille und einen Oberlippenbart.
© Georg Feuser & Frank Müller
Georg Feuser wurde 1941 in Deutschland in der Nähe von Karlsruhe  geboren. Er ist Erziehungs-Wissenschafter und arbeitet als Redakteur, Fachreferent und Professor im Bereich der Behinderten-Pädagogik. In den 1960er-Jahren ist er Lehrer an einer der ersten Schulen für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

Georg Feuser zählt zu den Haupt-Vertretern der inklusiven Pädagogik. Diese Pädagogik hat den Anspruch, alle Menschen gemeinsam zu bilden. Das bedeutet, es soll eine Schule für alle geben und keine gesonderte für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
In der bidokbib gibt es aktuell folgende Texte von Georg Feuser:

4. Inklusions-Forscher:innen-Tagung 2024 in Graz

Die nächste Tagung der Inklusions-Forscher:innen (IFO) findet Ende Februar 2024 in Graz statt:
Panorama-Bild vom Grazer Schlossberg hinunter auf die Innenstadt. Der Uhrturm wird durch das Licht der untergehenden Sonne beleuchtet.
Graz vom Schlossberg, Foto: Chris Zwettler / pexels.com, CC0
[schwierige Sprache]: "Hiermit möchten wir Sie alle herzlich zur 37. Jahrestagung der Inklusionsforscher*innen mit dem Thema: 'Inklusion.Resilienz.Lernende Systeme' in Graz, Österreich, einladen!

Diese 37. Jahrestagung findet in zwei Organisationsformen statt und eine Teilnahme ist an beiden oder auch gesondert möglich:

  • Montag, 26. bis Mittwoch, 28.2.2024 vor Ort in Graz, Österreich
  • Donnerstag, 29.2. bis Freitag, 1.3.2024 Online (mit Keynotes des Präsenzkongresses als Download zum Nachhören)
[...] Weitere Informationen zur Tagung, zur Tagungsanmeldung und zur Einreichung von Beiträgen finden sich auf unserer Tagungshomepage.

Beiträge können bis 30.09.2023 via ConfTool eingereicht werden.

Herzliche Grüße aus Graz!

Mit besten Grüßen,
das Leitungsteam der IFO 2024
Barbara Gasteiger-Klicpera, Martina Kalcher und Silvia Kopp-Sixt

i.A. Heidi Kinast, Tagungsbüro IFO 2024, E-Mail-Kontakt"

5. Barrierefreiheit: Verbesserung bei digitalen Anwendungen?

Das Österreichische Parlament hat eine Gesetzes-Vorlage beschlossen. Ziel ist die Barriere-Freiheit und damit ein selbst-bestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Die griechische Göttin Pallas Athene vor dem Österreichischen Parlament in Wien.
Pallas Athene vor dem Österreichischen Parlament, Foto: Berta Raspall / pexels.com, CC0
Ab Juni 2025 werden Hersteller:innen und Händler:innen von Produkten sowie die Anbieter:innen von Dienstleistungen verpflichtet, Standards der Barriere-Freiheit einzuhalten. Das gilt in der gesamten EU.

Zum Beispiel müssen folgende digitale Produkte in Zukunft barrierefrei sein:
  • Internet-Seiten (Vorlese-Programme müssen die Internet-Seite verarbeiten können)
  • Internet-Shops
  • Computer und Smartphones
  • Geld-Automaten und Fahrkarten-Automaten
  • Bank-Dienstleistungen
  • Kommunikations-Programme (wie zum Beispiel WhatsApp oder Skype)
"Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen ihren Alltag selbst und zeitgemäß gestalten können [...]
Insbesondere blinde und sehbehinderte, gehörlose und hörbehinderte Menschen erhalten dadurch einen barrierefreien Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen. Für Betroffene bedeutet das im Alltag eine deutliche Verbesserung ihrer selbstbestimmten Lebensführung. Aber auch ältere Menschen, für die der Zugang zu digitalen Angeboten und technischen Geräten oftmals mit Schwierigkeiten verbunden ist, werden davon profitieren." (Sozial-Minister Johannes Rauch von der Grünen Partei)

Wenn man ab Juni 2025 ein nicht-barrierefreies Produkt entdeckt, kann man das Sozialministerium-Service informieren. Dann folgt eine Aufforderung an das Unternehmen, eine Anordnung per Bescheid oder eine Verwaltungs-Strafe.

Die Einnahmen durch Verwaltungs-Strafen fließen dann in Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Quellen: APA-OTS & BIZEPS

6. Rückblick: bidok kinoabend "It works 2"

Am 12. Juni 2023 fand der zweite bidok kinoabend statt. Es wurde der Dokumentarfilm „It works 2“ vom Filme-Macher Fridolin Schönwiese gezeigt, der auch als Gast anwesend war.

Nach dem Film wurde über die Inhalte der Dokumentation gesprochen. Der Filme-Macher gab Einblicke in die Hintergründe des Drehs.

Durch die vielen Fragen und das große Interesse an der Diskussion, wurde fast die Zeit übersehen ...
Der Filme-Macher Fridolin Schönwiese und eine Runde von Interessierten diskutieren über die gerade gesehene Dokumentation.
Diskussions-Runde beim bidok kinoabend; © bidok 2023; Bearbeitung: Lukas Kindl

7. Rückblick: Öffentlicher Tiroler Monitoring-Ausschuss

Am 15. Juni 2023 fand die diesjährige öffentliche Sitzung des Tiroler Monitoring-Ausschusses zum Thema "De-Institutionalisierung" statt.
Viele Menschen auf der Suche nach einem Platz im großen Saal im Tiroler Landtag, bevor die Sitzung des Monitoring-Ausschusses beginnt.
Öffentliche Sitzung Tiroler Monitoringauschuss; © bidok 2023; Bearbeitung: Lukas Kindl
De-Instutionalisierung ist ein schwieriger Begriff und meint unter anderem:

Einrichtungen (Institutionen) für Menschen mit Behinderungen gelten als Form der Diskriminierung. Zu diesen Einrichtungen zählen zum Beispiel Betreuungs-Einrichtungen mit Aufsicht, Tages-Betreuungs-Stätten, Werkstätten, Sonder-Schulen und so weiter. Warum spricht man bei diesen Einrichtungen als Form der Diskriminierung?

Bewohner:innen oder Nutzer:innen von Einrichtungen haben häufig nur beschränkte Entscheidungs-Freiheiten über das eigene Leben. Sie können zum Beispiel in der Regel nicht frei darüber entscheiden wo, wie und mit wem sie zusammen wohnen wollen. Viele Einrichtungen widersprechen einem selbst-bestimmten Leben und dem Recht auf Inklusion. Daher wird gefordert: "Leben und wohnen, wie andere auch!"

Einrichtungen sollen geschlossen und keine weiteren gebaut werden. Das dadurch eingesparte Geld soll direkt für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen genutzt werden: Zum Beispiel für das Persönliche Budget, Persönliche Assistenz und weitere inklusive Modelle.
Plakat eines Workshops zum Thema De-Institutionalisierung und wie Menschen mit Behinderungen informiert werden.
Arbeitsgruppe beim Tiroler Monitoring-Ausschuss; © bidok 2023; Bearbeitung: Lukas Kindl
Neben einem Vortrag von Ines Bulic vom Europäischen Netzwerk für selbst-bestimmtes Leben wurden unter anderem folgende Workshops angeboten:
  1. Was meint Insitutionalisierung? Was meint De-Institutionalisierung?
  2. "Leben wie andere auch" - Was sind eure Wünsche? Was braucht es noch dazu?
  3. Vorrang für behinderte Menschen bei Planungen
  4. Was sagen die Richtlinien der UNO zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen? Was bedeutet das für Institutionen für Kinder mit Behinderungen in Tirol?
  5. Umfassender Ausbau von Persönlicher Assistenz und Persönlichem Budget - eine notwendige Maßnahme zur De-Instutionalisierung.
  6. Wie werden Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen über das Thema De-Instutionalisierung informiert? [...]
Weitere Informationen zum Tiroler Monitoring-Ausschuss vom Land Tirol und die Ergebnisse des letzten Ausschusses finden Sie hier: Zum Monitoring-Ausschuss
Was macht bidok? bidok setzt Projekte zu Inklusion und Behinderung um und stellt eine frei zugängliche digitale Bibliothek mit barrierefreien Texten zur Verfügung.



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www.bidok.at
www.bidokbib.at



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