| | |
Das Dokument ist frei verfügbar |
|
Mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetztes sind auch die Mitarbeiter(innen) in den kommunalen Behörden gefordert: Dokumente und Bescheide sollen nicht nur einfach und verständlich erläutert werden, Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung haben auch Anspruch auf Informationen in Leichter Sprache. Sie ist ein Instrument der Teilhabemöglichkeit. Ist Bürgernahe Verwaltungssprache nun obsolet? |
|
Abend, Sonja (2018): Leichte Sprache in Behörden. Online verfügbar in der digitalen Bibliothek bidok – behinderung inklusion dokumentation seit 2018, 11 Seiten, URN: urn:nbn:at:at-ubi:bidok:3-2486. |
|
Das PDF-Dokument wurde 91 mal heruntergeladen. |
|
|